Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden oder selbst getragen werden.
Die Vergütung der psychotherapeutischen Behandlung von privat Versicherten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den neuen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle nach den vertraglichen Bedingungen zur Kostenübernahme.
Für Selbstzahler orientiert sich die Vergütung ebensfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den neuen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.
Die Kosten der Therapie bei gesetzlich Versicherten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu benötigen wir lediglich die Versichertenkarte.
KJP Kaarst
Am Dreieck 9 I 41564 Kaarst
02131-7536437 I 02131-7535602
info@kjp-kaarst.de I www.kjp-kaarst.de
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